Sonja Ablinger

Die Quote der Glaubwürdigkeit

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Ich habe für die Zukunft einen Beitrag verfasst, zur aktuellen Quotendiskussion und zur Geschichte der Quotenregelung in der SPÖ und stelle ihn auch hier online.

Diese patriarchale Sichtweise des Geschlechterverhältnisses prägte auch die sozialistische Theorie und  Praxis. Es kommt nicht von ungefähr, dass es kein Pendant zu Bebels Buch „Die Frau und der Sozialismus“ gibt. Der Mann kann offenbar auch im Sozialismus bleiben wie er ist.

(Susanne Feigl)

Johanna Dohnal schrieb am 5. Dezember 1986 in der Arbeiterzeitung einen Beitrag mit dem Titel ‚Ihr seid noch einmal davongekommen – oder: Ist die Quotenregelung gescheitert.’ Hintergrund für ihren Text war der Frauenanteil bei den SPÖ-Mandaten im Nationalrat nach den Nationalratswahlen am 23. November 1986. Von den 80 Abgeordneten der SPÖ waren lediglich neun Frauen, also elf Prozent. Die damals schon gültige Quotenregelung hätte allerdings einen Frauenanteil von 25 Prozent erfordert.

Johanna Dohnal leitet ihren Text mit der Feststellung ein: ‚Die Quotenregelung kann nicht scheitern. Sie ist eine selbstauferlegte Zielvorgabe.’ Und weiter: ‚Die Quotenregelung ist nicht gescheitert. Gescheitert sind wir am Widerstand, an der Taktik und an der Überzahl der Genossen. Und an ihrer Brüderlichkeit.’ Johanna Dohnal hielt in diesem Text auch fest: ‚Die Quotenregelung ist der sichtbare Beweis einer jahrzehntelangen Männerignoranz’ und kündigte abschließend an: ‚Diesmal, Genossen, sei ihr noch davongekommen…., das nächste Mal nicht mehr.’ 30 Jahre danach scheitern Frauen noch immer am ‚Widerstand der Brüder’. Johanna Dohnal hatte sich – in diesem Fall – geirrt.

Die SPÖ beschloss 1985 als erste politische Partei Österreichs eine Quotenregelung (mindestens 25 Prozent Frauen) für die Zusammensetzung ihrer Gremien und bei der Erstellung ihrer KandidatInnenlisten. 2003 wurde der Mindestanteil auf 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer erhöht. Ursprünglich hätte schon 1985 eine 40-Prozent-Quote beschlossen werden sollen, aber im Vorfeld wurde deutlich, dass es große Widerstände der Männer gegen diesen Antrag gab. Die Frauen haben darum ihren eigenen Antrag auf 25 Prozent abgeschwächt. Durchgesetzt werden konnte selbst dieser aufgeweichte Vorschlag nur, weil die weiblichen Delegierten drohten, ansonsten geschlossen den Parteitag zu verlassen. Johanna Dohnal nahm als Protest gegen diesen Kompromiss am Parteitag nicht teil. (Vgl. Niederkofler 2013)

Schon rund um die Beschlussgeschichte zur Geschlechterquotenregelung lässt sich ihre Ambivalenz erkennen. Die Verankerung der Quotenregelung im Organisationsstatut der SPÖ war – trotz der Zugeständnisse und Zögerns – ein Erfolg der Frauenorganisation. Sie hat über Jahre Druck gemacht und mobilisiert und für die notwendige Statutenänderung am Parteitag eine Mehrheit hergestellt. Später wurde die Frauenquote erhöht und die Bestimmungen zur Umsetzung wurden verschärft. Die Quote zeigte Wirkung. Langsam aber beständig stieg der Frauenanteil in den Gremien und Parlamenten. Der Prozentanteil weiblicher Abgeordneter wurde erstmals zweistellig und kletterte langsam auf 25, 30 Prozent. Ohne Quotenregelung wäre es dazu nie gekommen. Viele Frauen hätten ohne diese Verpflichtung die Chance nie erhalten, in politischen Gremien mitzubestimmen.

Der Beschluss markiert auch ein Abgehen der Frauen vom ‚Bestreben nach „Harmonie“ in Richtung mehr Konfrontation’ (Krizanic-Fallmann 1993: 576), das bis dahin die Frauenorganisation prägte. Es war ein Bruch mit dem bisherigen Selbstverständnis der sozialdemokratischen Frauenorganisation und signalisierte die gestiegene Konflikthaftigkeit der SPÖ-Frauen, sogar die Bereitschaft, in Auseinandersetzungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Frauenorganisation hatte Durchsetzungskraft bewiesen.

Sie konnten dabei auch auf die Erfahrungen rund um die Durchsetzung des Schwangerschaftsabbruchs zurückgreifen. Die Abschaffung des Abtreibungsverbots wurde in Österreich zur ersten gemeinsamen Aktion der Zweiten Frauenbewegung: autonome Frauengruppen, feministische Initiativen, sozialdemokratische und kommunistische Frauen mobilisierten gemeinsam für das Recht der Frauen auf Schwangerschaftsabbruch. Der öffentliche Druck führte in der Folge auch zum notwendigen Meinungsumschwung innerhalb der männlichen Parteiführung. Die Regierungsvorlage des sozialdemokratischen Justizministers Christian Brodas hatte noch eine Indikationenlösung vorgesehen. Diese Vorlage musste er auf Druck der Frauen zurücknehmen. (Vgl. Mesner 1993: 450f)

Die Quotenregelung, von den Frauen durchgesetzt, wurde in Wahlkampfzeiten in der Folge auch gerne von Männern als Beispiel für die Glaubwürdigkeit der SPÖ ins Treffen geführt. Als Signal an Wählerinnen war es ein beliebtes Beiwerk in Reden, wenn es darum ging, die Stimmen der Frauen für die SPÖ zu gewinnen. Bei der Präsentation der KandidatInnen war man bemüht, ein ausgewogenes Bild zu zeichnen und die Wahllisten im Reißverschlussprinzip wurden als Ausweis für Geschlechtergerechtigkeit vorgelegt. Mit der Quotenregelung konnte ein frauenpolitischer Anspruch zufrieden gestellt werden. Gleichzeitig war sie ein Werbeschild in Wahlkampfzeiten.

Allerdings wurde und wird die Quote auch 30 Jahre nach Beschluss häufiger ignoriert als eingehalten. Fifty-Fifty bei den Mandaten gibt es nur in wenigen Fraktionen der neun Landtage in Österreich. Im Nationalratsklub geht der Frauenanteil sogar stark zurück.

Die Ambivalenz zeigt sich aber nicht nur in der häufigen Missachtung, sondern auch darin, dass es nie gelang, die Durchsetzung der Geschlechterquote zum gemeinsamen Anliegen der Partei zu machen. Es waren immer die Frauen, die sie einfordern mussten und es waren immer Frauen, die sie rechtfertigen mussten. Es waren immer Frauen, die ihre Qualifikation unter Beweis stellen mussten. Die Quotenregelung blieb Frauensache, ihre Einhaltung blieb im Ungefähren.

Das – so heißt es nun – wird aber jetzt ganz anders. Jetzt wird die Quotenregelung mit einem sogenannten Durchgriffsrecht versehen. Der SPÖ-Parteitag Ende November 2014 beschloss eine Statutenänderung , die als verschärfte und strengere Quotenregelung angekündigt wurde. Bei genauerem Hinsehen stellt sich allerdings heraus, dass so scharf nicht gegessen werden wird, wie gekocht wird: Eine Verschärfung der Quotenregelung lässt sich darin nicht erkennen. Tatsächlich wird nämlich in einem ganz wesentlichen Punkt die Quotenregelung ausgehebelt.

Im Paragraf 16 im Organisationsstatut ist die Nachrückung bei Ausscheiden aus einem Mandat geregelt. Dort heißt es bisher: “Scheidet ein/e MandatarIn, unabhängig aus welchem Grund, aus, ist durch Nachrückung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird.” Diesem Absatz wird nun ein Halbsatz eingefügt, wonach die Frauenquote nur noch „unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen“ einzuhalten ist. Im Klartext bedeutet es, dass Männer hinkünftig nicht mehr für einen gerechten Frauenanteil im Parlament verzichten sollen. In anderen Fällen kann durchaus verzichtet werden. Denn dieser Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen wird nur bei der Quotenregelung eingeführt, in allen anderen Fällen heißt es weiterhin im Statut, dass bei Freiwerden eines Nationalratsmandates der Bundesparteivorstand entscheidet, wer in den Nationalrat berufen werden soll – ohne Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und mit Verzichtsmöglichkeit. Die Quotenregelung bleibt also weiterhin Frauensache – um die sich besonders die Frauen anzunehmen haben.

Die Sonderrolle der Frauen ist bis heute im Organisationsstatut der SPÖ festgeschrieben. Darin heißt es, dass die Frauenorganisation für ‚besondere Arbeit unter den Frauen’ zuständig ist, die im „Einvernehmen mit den zuständigen Parteiorganisationen zu wirken haben“[1]. Das macht die Ambivalenz deutlich. Die Frauen sind ein ‚Sonderfall’, der von der männlichen Norm abweicht. Noch 1989 musste am Parteitag der gewählte Frauenvorstand von den Delegierten bestätigt werden (erst danach wird er ‚nur’ noch zur ‚Kenntnis genommen’). Die ‚speziellen’ Interessen der Frauen(organisation) sind mit den allgemeinen, also männlichen Vorstellungen ins Einvernehmen zu setzen. Es sind also die Frauen, die sich anpassen, lernen, aufholen und vor allem abwarten müssen. Die Männer bleiben – laut Statut – in der Tabuzone und die Quote bleibt – trotz Statut – immer auf tönernen Füßen.

Der Erfolg der Quote wird auch durch vielfältige Mikropraxen (der Vertröstung und Umgehung, des Stillschweigens und Belächelns) des ‚männlichen Normalfalls’ ihrer Wirkung beraubt. Die Frauenquote muss immer wieder begründet werden. In all den Kämpfen um Durchsetzung und Einhaltung der Geschlechterparität musste viel Ausdauer und Energie aufgewendet werden, womit für das Eigentliche wenig Ressourcen überblieben. Die doppelte Aufgabe bestand ja darin, einerseits die patriarchalen Strukturen aufzubrechen und gleichzeitig die inhaltliche Positionierung mitzubestimmen. Die 80%-Männerquote, die patriarchale Parteikultur mit all ihren Ausschlussmechanismen stand und steht selten unter Rechtfertigungsdruck. Johanna Dohnal drückte es pointiert aus: „Die Verantwortungslosigkeit der Männer nennen wir Frauenfragen.“

In all den Auseinandersetzungen um die Einhaltung, Abwertung und Ignoranz der Quotenregelung ist dabei ihre zentrale Bedeutung ins Hintertreffen geraten: die Quote ist keine mathematische Angelegenheit, sondern sie ist gleichsam erst die Voraussetzung für die Durchsetzung feministischer Politik. Die gleichberechtigte Mitbestimmung von Frauen in politischen Gremien ermöglicht überhaupt erst, dass strukturelle Benachteiligungen und die Überwindung von Frauendiskriminierung in parlamentarischen Entscheidungen relevant werden.

Es ist umso augenfälliger, dass die bedeutsamen frauenpolitischen Themen in den letzten Jahren – nicht erst durch die Wirtschaftskrise – immer mehr ins Abseits geraten. Das politische Bekenntnis zur ökonomischen Eigenständigkeit von Frauen (in Form von wirksamen Maßnahmen gegen die Einkommensschere, gegen den rasanten Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse oder gegen weibliche Altersarmut) verschwindet zusehends von der politischen Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund ist der stete Rückgang der Frauen im SPÖ-Nationalratsklub (von 38% im Jahre 2006 zu nun unter einem Drittel) und die seit Jahrzehnten vielfach verweigerte Durchsetzung des Mindestanteils von Frauen in politischen Ämtern, die Widerspiegelung des schwindenden Interesses an Gleichstellung und Gleichberechtigung. Er ist auch das sinnbildliche Pass-Stück der neoliberalen Wendung der Partei.  Die Sozialdemokratie hat sich ‚auf dem dritten Weg’ ihrer frauenpolitischen Meinungsführerschaft entledigt, wie Eva Kreisky es formuliert:

Indem sich die Sozialdemokratie als Partei der „neuen Mitte“ einzurichten begann (vgl. Blair, Schröder, Vranitzky/Klima), verlor sie ihre bis dahin unangefochtene frauenpolitische Meinungsführerschaft. Antifeministische Einstellungen gewannen zunehmend an Boden, feindselige Haltungen gegenüber Feministinnen verstärkten sich, sozialdemokratische Frauenpolitikerinnen, die eine Brücke zu feministischen Projekten und Bewegungen geschlagen hatten, wurden abgefertigt und aus dem politischen Kräftefeld gedrängt (1995 Johanna Dohnal, 1997 Helga Konrad). Der verbindende Strang zwischen Sozialdemokratie und feministischer Bewegung (innerhalb und außerhalb der Partei) war nun durchbrochen.’ (Kreisky 2013)

Genau dieser von Kreisky angesprochene Strang zwischen Sozialdemokratinnen und Feministinnen, die Bündnisarbeit von sozialdemokratischen Frauen, autonomer Frauenbewegung und feministischen Aktivistinnen hat nicht nur die Quotenregelung (trotz ihrer widersprüchlichen Erfolgsgeschichte), sondern auch andere wesentliche frauenpolitische Erfolge wie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und das Gleichbehandlungspaket – ein umfassender arbeits- und sozialrechtlicher Maßnahmenkatalog – möglich gemacht.

Auch die Bewegung um das Frauenvolksbegehren 1997  hat gezeigt, wie breit die Bündnisse zwischen Frauen und auch Männern sein können: 11% der Wahlberechtigten bzw. knapp 650.000 Menschen haben damals für einen „Ruck in der Geschlechterpolitik“ unterschrieben. Was die Anzahl der UnterzeichnerInnen betrifft, war es das sechst-erfolgreichste Volksbegehren der 2. Republik. Die Umsetzung scheiterte allerdings fundamental, da befand sich die offizielle Frauenpolitik schon ‚im harmonisierenden Sog des Gender Mainstreaming (…) und verharrte an der Peripherie einer im Grunde abflauenden Frauenbewegung.’ (Kreisky, ebda.) – die Feministinnen in der SPÖ konnten nur noch wenig bewirken.

Sozialdemokratische Frauenpolitik hatte ihre Erfolge und Durchsetzungskraft gerade dort, wo sie sich ins Bündnis mit einer fordernden Frauenbewegung setzte. Das hat in der Folge sozialdemokratische Politik für viele Frauen wählbar gemacht. Die größten Wahlerfolge der SPÖ fallen nicht zufällig in die Zeit des frauenpolitischen Aufbruchs der 2. Republik. So entfielen bei der Wahl 1975 etwa 55% der gültigen weiblichen Wählerstimmen auf die SPÖ, Männer entschieden sich „nur“ zu 49% für die Sozialdemokratie. Für die ÖVP entschieden sich lediglich 40% der Frauen (Vgl. Hofinger/Ogris). Es darf vermutet werden, dass sich der Stimmungsumschwung bei den Frauen (neben der Einführung der Individualbesteuerung und der Familienrechtsreform) auch auf das Engagement der SPÖ für die Fristenlösung begründet.

Von Wahlerfolgen und frauenpolitischem Aufbruch ist die Sozialdemokratie heute weit entfernt. Der Verlust ihrer Anschlussfähigkeit wurzelt in ihrer ‚Transformation zur Marktsozialdemokratie’ (Vgl. Nachtwey 2007). Schlagworte wie Modernisierung, Flexibilisierung der Arbeitswelt, Effizienz freier Märkte, der schlanke Staat und die Wettbewerbsfähigkeit sind in den 1980er Jahren in die Sozialdemokratie eingesickert. Sozialdemokraten wollten nun „fordern und fördern“. Die „solidarische Hochleistungsgesellschaft“ ersetzte in ihrer Programmatik die klassenlose Gesellschaft. Solidarität wurde unter Bedingungen gestellt. (Nachtwey ebda.) Die hervorgerufenen Legitimationsprobleme in der Sozialdemokratie sind enorm. Den Druck, der außen auf sie eindringt, gibt sie nach innen weiter. Autoritäre Verhältnisse innerhalb der Partei nehmen in dem Maße zu, wie ihre Legitimitätsprobleme größer und ihre Wahlerfolge kleiner werden. Zentrale Entscheidungen der europäischen Krisenpolitik werden in Ausblendung differenzierter Analysen über die Auswirkungen von Austeritätspolitik durchgepresst und entlang einer Rhetorik der Sachzwänge als „alternativenlos“ verteidigt. Die Durchsetzung eines Entscheidungsstils, der sich dem Prinzip „der Parteivorsitzende hat entschieden“ verschreibt,  begünstigt insgesamt die Ausdünnung der Meinungsfindungsprozesse. Das verläuft laut dem Politikwissenschaftler und Parteienforscher Franz Walter nach immer gleichem Muster:

‚Ein kleiner Zirkel bereitet [...] vor, prescht dann überfallsartig mittels der Massenmedien in die Öffentlichkeit, stellt so – mit der Mahnung, Geschlossenheit und Disziplin zu wahren – den Rest des Mittelbaus und der Basis vor finale Tatsachen. Der Putsch von oben ist zur Methode sozialdemokratischer Oligarchien im Prozess der organisatorischen Auflösung und ideologischen Entleerung der Partei geworden.’ (Walter 2009: 91)

Das bleibt nicht ohne Folgen für den innerparteilichen Zusammenhalt und die Bindungskraft. Am Ende bleiben der Partei lediglich die ‚beruflich an der SPÖ Interessierten’: Parteiangestellte und MandatarInnen, die, wenn sie dagegenhalten wollen, vereinzelt kämpfen und sich auf verlorenem Boden befinden.

In einer auf diese Weise entdemokratisierten und entkoppelten Partei sind zwar inhaltlich fast alle Wendungen möglich, aber keine aufwändigen Debatten und ernsthaften Auseinandersetzungen über Alternativen zum neoliberalen Mainstream. In diesem Klima werden die demokratischen Grundfragen einer Gesellschaft wie Frauenfragen das eben sind, verdeckt, ausgeblendet oder als ‚Orchideenthemen’ und ‚Luxusprobleme’ vom Verhandlungstisch gewischt.

Welche Folgen diese Ausblendung hat, zeigte sich erst jüngst in der hochaktuellen Frage der Arbeitslosigkeit und in diesem Zusammenhang in der ungleichen Zuerkennung von Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung. Heuer im September hat sich nämlich etwas Interessantes zugetragen: Kritik wurde laut, weil Nebenerwerbsbauern nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember 2013 kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe mehr erhalten, wenn der Einheitswert ihres Betriebes 1.500 Euro überstieg. Der Bauernbund protestierte und viele Medien berichteten darüber. Sozialminister Hundstorfer zeigte Verständnis für die Proteste der Nebenerwerbslandwirte und reagierte rasch. Im Oktober beschloss der Ministerrat eine Änderung. Nun erhalten die Nebenerwerbsbauern wieder ihre Leistung aus der Arbeitslosenversicherung – und zwar rückwirkend ab 1. Jänner 2014. Zu Recht.

Anders fällt allerdings die Antwort des Ministers auf die langjährige Forderung aus, langzeitarbeitslosen Frauen, unabhängig vom Partnereinkommen, die Notstandshilfe auszuzahlen. Hier sei, so der Minister, eine Entkoppelung der Notstandshilfe vom Partner-Einkommen weder zielgerichtet noch finanzierbar’. Und so bleibt die Ungleichbehandlung bestehen. Frauen wird die Notstandshilfe nicht ausbezahlt, wenn der Partner mehr als 1.200 Euro verdient. Den Betroffenen wird die Notstandshilfe vorenthalten, obwohl diese Frauen jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

An diesem konkreten Beispiel kann man und vor allem frau ablesen, welche Blüten das ‚Orchideenthema Frauenfrage’ treibt. Es sagt viel über die „Hegemonie des patriarchalen Denkens“ aus. Diese „ist nicht begründet in dessen Überlegenheit (…) sondern „darauf, dass alle anderen Stimmen zum Schweigen gebracht worden sind – das Abweichende musste entmutigt und lächerlich gemacht (…) werden“, wie es die feministische Historikerin Gerda Lerner präzisiert. (Lerner, 1993: 333).

Die Quotenregelung ist – in dieser Lesart zu Lerner – ein Instrument, die notwendige Vielstimmigkeit in Entscheidungsprozessen zu garantieren. Welche Entscheidungen getroffen, welche Stimmen und Ansichten gehört werden, das hat ganz konkrete Auswirkungen. Sie ist auch der Gradmesser für die demokratische Verhandlung von Geschlechterfragen. Die Glaubwürdigkeit der SPÖ misst sich auch daran, ob die Forderung nach Gleichheit lächerlich gemacht wird oder eine selbstauferlegte Zielvorgabe ist. Die Antwort der SPÖ fällt zur Zeit ziemlich eindeutig aus.

Sonja Ablinger


Literatur
Bücker, Teresa: Aufbruch ins Netz, blogbeitrag über #aufschrei. http://flannelapparel.blogspot.de/2013/07/aufbruch-ins-netz.html [6.11.14].
Feigl, Susanne: „Die besondere Arbeit unter den Frauen“ Organisation und Agitation, in: Beharrlichkeit, Anpassung und Widerstand, Die Sozialdemokratische Frauenorganisation und ausgewählte Bereiche sozialdemokratischer Frauenpolitik. 1945-1990, Wien 1993, 7-174.
Hofinger, Christoph/Ogris, Günther: Achtung gender gap! Geschlecht und Wahlverhalten 1979 – 1995 http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/hofingerogris.pdf [6.11.14].
Krizanic-Fallmann, Astrid: „Mehr Frauen in die Politik!“. Intentionen und Strategien, in: Beharrlichkeit, Anpassung und Widerstand, Die Sozialdemokratische Frauenorganisation und ausgewählte Bereiche sozialdemokratischer Frauenpolitik. 1945-1990, Wien 1993, 515-600.
Kreisky, Eva: Vom goldenen Zeitalter der Frauenpolitik … in: Johanna Dohnal Ein politisches Lesebuch. Wien 2013
Lerner, Gerda: Entstehung des feministischen Bewusstseins. Frankfurt. 1993
Nachtwey, Oliver: Gerechtigkeitsprobleme der Marktsozialdemokratie, in: Initial - Berliner Debatte, 2007. http://www.linksnet.de/de/artikel/20745 [6.11.14].
Mesner, Maria: Vom §144 zum §97. Eine Reform mit Hindernissen, in: Beharrlichkeit, Anpassung und Widerstand, Die Sozialdemokratische Frauenorganisation und ausgewählte Bereiche sozialdemokratischer Frauenpolitik. 1945-1990, Wien 1993, 377-513.
Niederkofler, Heidi: Von der Hälfte des Himmels, oder: Die Geduld der Frauen ist die Macht der Männer. Geschlechterdemokratie und Quotendiskussion in der SPÖ, in: Maria Mesner, Heidi Niederkofler, Hg., Johanna Dohnal. Eine politisches Lesebuch, Wien 2013, 268-279.
Walter, Franz: Im Herbst der Volksparteien?: Eine kleine Geschichte von Aufstieg und Rückgang politischer Massenintegration, 2009

 


[1] Die Frauenorganisation Oberösterreich hat diesen Passus mit einem Statutenbeschluss geändert. Im SPOÖ-Statut heißt es nun: ‚Für die Festlegung der politischen Leitlinien und Aktivitäten der sozialdemokratischen Frauenarbeit ist der Landesfrauenvorstand (…) verantwortlich.’


3 Kommentare

  1. Liebe Sonja:

    Diese schmerzlichen Prozesse der Auseinandersetzung sind damit (Bundesparteitag Dezember 2014) nicht vorbei; sie fangen eigentlich erst an.

    Auch die Grundsätze der Partei sollen nicht situationselastisch angewandt werden. Das hat nichts damit zu tun, dass in der realen Politik der relativen Mehrheiten auch Kompromisse gesucht und gefunden werden müssen. Die sind immer und immer notwendig. Mann/Frau sollte aber wissen, wo und wann die Grenze erreicht ist.

    Bleib weiter auf deinem Weg!
    Herzlichst Aldo Frischenschlager

  2. Das Dohnal-Zitat kann man angesichts des Frauen- und des “Gesamt”parteitags auch so verstehen: es ist anscheinend normal, dass die Frauenvorsitzende den Gesamtvorsitzenden als jemanden bezeichnet, der “auf Augenhöhe” mit den Frauen Politik mache, der Frauen in der Partei “zuhöre”.

    Man/frau stelle sich doch vor, es gäbe die “Bundesmännerkonferenz”, bei der der Männervorsitzende der Parteivorsitzenden seiner Unterstützung versichert und betont, dass die Vorsitzende ja “auf Augenhöhe” sei mit den Männern in der Partei, diesen “zuhöre”…..

  3. Liebe Sonja,

    mit Link zu deinem Text – ich versuche auch, mir vorzustellen, wie es mit Parteivorsitzender und Männerorganisation wäre

    Warum es in der SPÖ keine Gleichberechtigung gibt
    http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=&area=1&p=articles&id=3239

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